Dokumente zu Konfliktfällen
Konfliktfall Burgholzhausen
Angst vor einer mündigen Gemeinde
Konfliktfall Eitorf / Rheinland
Verwaltungsgericht im Rheinland
Stellungnahme einer Zeugin, die die Verhandlung vor dem Revisionsgericht miterlebte, zum Download hier.
Konfliktfall im Emsland
Die Würde des Predigtamtes
Presbyterium und ordiniertes Amt – eine ungelöste Problematik
Durch Neuwahl des Kirchenvorstands im März 2012 sind in einer Kirchengemeinde im Emsland 6 von 8 Kirchenvorstandsmitgliedern neu in das Gremium gekommen. (6 der 8 Mitglieder des alten Vorstands, mit dem der Gemeindepfarrer gut hatte zusammenarbeiten können, waren aus unterschiedlichen privaten Gründen nicht mehr angetreten.) Der neu gebildete Vorstand wird am 12. Juni in sein Amt eingeführt. Nach 5 Monaten – der neue Vorstand hat erst fünfmal getagt – kommt am 8. November der Superintendent in die Kirchenvorstandssitzung — und die Tagesordnung wird plötzlich durch einen neuen Punkt erweitert. Dazu wird der Gemeindepfarrer für 40 Minuten vor die Tür geschickt. Wieder hereingerufen, erfährt er aus dem Mund des Superintendenten – allerdings nach Zeugenaussagen in verallgemeinernder und verschärfter Form – was die Kirchenältesten, durch den Superintendenten dazu aufgefordert, gegen ihn vorgebracht hätten. Überrascht und schockiert, da völlig ahnungslos, bittet der Pfarrer, doch erst einmal allein mit seinen Kirchenältesten über deren Kritik an seiner Arbeit reden zu können. Doch dazu kommt es nicht. Vier Tage später, am 12. November, beantragt der Superintendent in Absprache mit dem Kirchenvorstand beim Landeskirchenamt in Hannover, das Verfahren wegen einer „nachhaltigen Störung in der Wahrnehmung des Dienstes“ nach § 79 (2) 5 und § 80 (1) EKD gegen den Gemeindepfarrer zu eröffnen. … Weiterlesen.
Die Darstellung des gesamten Verfahrens im Emsland ist nachzulesen in Gisela Kittel / Eberhard Michels: „Kirche der Reformation?“, Göttingen, 2/2017, S.312-318.
Konfliktfall Langen
Eine konsequent inszenierte Vernichtung
Persönliche Motive und intrigantes Verhalten führen zum Entschluss der kirchlichen Gremien, den „Ungedeihlichkeitsparagraphen“ anzuwenden. Erfolgreich werden ein Pfarrer und seine Familie in ihrer sozialen Situation zerstört. Das Verfahren „hinterlässt die Gewissheit, dass Pfarrer oder Pfarrerinnen mit einem Ungedeihlichkeitsverfahren in einem rechtsfreien Raum stehen.“
Sabine Sunnus hat einen Bericht zum „Konfliktfall Langen“ verfasst.
Der Bericht ist erschienen in dem Buch:
Berufung Rufmord Abberufung – Der Ungedeihlichkeitsparagraf in den evangelischen Kirchen: Der falsche Weg, Konflikte zu lösen.
Herausgegeben von Karl Martin, Sabine Sunnus und Ingrid Ullmann, 1. Auflage 11/2007, ISBN 3-9809376-5-8, Seite 45-52.
Der Bericht von Sabine Sunnus zum Download hier.
Konfliktfall in Magdeburg I
Um das Jahr 2010 hat es im Kirchenvorstand der Magdeburger Domgemeinde einen scharfen Konflikt gegeben. Neu hinzugekommene Kirchenälteste wollten die Kirchengemeinde betriebswirtschaftlich organisieren und dazu wichtige Gebäude verkaufen, die aber die Kerngemeinde dringend benötigte. In dem sich entzündenden Streit nahm Domprediger Quast Partei für die in der gemeindlichen Arbeit engagierten Gemeindeglieder. Das verübelten die ›Kirchenreformer‹, die bei der Kirchenleitung ein Absetzungsverfahren beantragten, das der aus Bayern neu in eine östliche Landeskirche gekommene Oberkirchenrat F. tatsächlich auch gleich gegen Domprediger Quast eröffnete. Ein Teil des Kirchenvorstands der Domgemeinde in Magdeburg und die Kirchenleitung der Mitteldeutschen Kirche gaben sich alle Mühe, um Domprediger Quast mit Hilfe des ›Ungedeihlichkeitsparagraphen‹ aus dem Pfarramt wegzumobben. Als dieser Vorgang jedoch bekannt wurde, bekamen die Antragsteller einen solchen Gegenwind aus Gemeinde und Öffentlichkeit zu spüren, dass sie zurücktraten. Nahezu die ganze Gemeinde wie auch die städtische, nichtkirchliche Öffentlichkeit liefen Sturm. Denn Giselher Quast war einer der mutigen Gegner des DDR-Regimes gewesen, die den Widerstand aufgebaut und die Wende in Magdeburg maßgeblich herbeigeführt hatten. So trat am Ende der mobbende Teil des Kirchenvorstands zurück – auch weil er sich nicht mehr genügend von dem später selbst geschassten Oberkirchenrat F. im Landeskirchenamt unterstützt fühlte. Der andere Teil des Kirchenvorstands ergänzte sich dagegen neu. Als die Abgesandten der Kirchenleitung kamen, um die Abberufung mit dem Kirchenvorstand zu besprechen, hieß es: »Es ist bei uns alles in Ordnung. Wir wollen, dass unser Domprediger bleibt!« So fiel das Verfahren in sich zusammen. Ein ›ungedeihliches Wirken‹ ließ sich nicht feststellen.
Mit Erreichen der Altersgrenze ist Domprediger Quast ›in Würde‹ in den Ruhestand verabschiedet worden.
Domprediger Giselher Quast war ein Motor der Wendezeit, ist Magdeburger Ehrenbürger, ein hoch angesehener Mann, der 2017 das Bundesverdienstkreuz erhielt.
Konfliktfall in Magdeburg II
Ein ehrenamtlicher Mitarbeiter hat im Garten einer Kindertagesstätte in Magdeburg sehr engagiert und sorgfältig fünf Jahre lang die Anlage gepflegt. Doch dann tauchten nach einem Trägerwechsel plötzlich zwei Damen auf, die ihm im August 2020 die Schlüssel für Garten und Gebäude wegnahmen und erklärten, sie müssten mit dem Jugendamt sprechen, wie die ehrenamtliche Tätigkeit fortgesetzt werden könnte. Sie würden sich wieder melden. Aber das geschah nicht. Weiterlesen
Der Verein „D.A.V.I.D. gegen Mobbing in der evangelischen Kirche“ hat sich, nachdem er aus der Familie des Betroffenen angesprochen war, um Herrn XY. gekümmert und am 22. Februar 2022 einen Brief an den stellvertretenden Regionalbischof für den Propstsprengel Stendal-Magdeburg, Uwe Jauch, und den zuständigen Superintendenten, Stephan Hoenen, geschrieben. Auch folgte ein Brief am 10. März 2022 an Landesbischof Friedrich Kramer.
Brief an den Regionalbischof für den Propstsprengel Standal-Magdeburg und den zuständigen Superintendenten
Brief an den Landesbischof
Brief an den Datenschutzbeauftragten der EKD
Eine Antwort ist nie erfolgt.
In welcher Weise im vorliegenden Fall sogar die eigenen, in einer Arbeitshilfe der EKM niedergeschriebenen Regeln zu Datenschutz und Schweigepflicht verletzt wurden, ist dem hier nachzulesenden Ausschnitt aus der „Arbeitshilfe Ehrenamt“ zu entnehmen.
Herr XY hat in einem Schreiben an die Beauftragte für den Datenschutz der EKD, Außenstelle Berlin, seine Erfahrungen in einem kurzen Bericht am 12. April 2022 dargestellt und die Punkte genannt, über die er Auskunft bekommen möchte, aber nie erhielt.
Auch die Beschwerde des Betroffenen bei dem „Beauftragten für den Datenschutz der EKD“, Zweigstelle Berlin, führte zu keinem Ergebnis.
Anfang Juli 2022 erhielt Herr XY von dieser Stelle folgende Antwort:
„Es lässt sich kein Datenschutzverstoß feststellen. Der Gesamtverband der evangelischen Kirchengemeinden Magdeburg teilte uns mit, dass sie sich im Zuge der Corona Pandemie von sämtlichen ehrenamtlich Tätigen aus Kitas und Horteinrichtungen trennen mussten. Eine Erweiterung von Risikofaktoren sei nicht tragbar gewesen. Dies sei Ihnen auch bereits erörtert worden. Eine weitere Sachverhaltsaufklärung durch uns ist nicht möglich.“
(Schreiben vom 6. Juli 2022)
Diese dem Datenschutzbeauftragten gegebene Auskunft aus Magdeburg ist offensichtlich unwahr.
Die Antwort des Betroffenen wie des unterstützenden Vereins „D.A.V.I.D. gegen Mobbing in der evangelischen Kirche“ an den Datenschutzbeauftragten ist hier nachzulesen.
Ein weiterer Bericht des Betroffenen mit der Überschrifft „Zerstörung ehrenamtlicher Arbeit durch Vertreter der Kirche (Teil 2)“ ist hier nachzulesen.
Konfliktfall Manker-Temnitztal
Eine Gemeinde ist am Ende
Die Reformkonzepte „Kirche der Freiheit“ und „Salz der Erde“ sollen umgesetzt werden. Kritische Rückfragen sind nicht willkommen. Die Kirchenleitung lässt nichts unversucht, den betroffenen Pfarrer und die zu ihm haltenden Gemeindeglieder auszuschalten.
Im Oktober 2013 geben alle Kirchenältesten der Gemeinde Manker-Temnitztal ihren Rücktritt bekannt. Doch es lassen sich nicht mehr genug Kirchenälteste finden, die innerhalb der Gesamtgemeinde Temnitz für die Ortsgemeinde kandidieren wollen. Der Christliche Verein Manker-Temnitztal versucht außerhalb der Kirchengebäude (die für ihn verschlossen sind) einen Rest kirchlichen Lebens aufrecht zu erhalten.
Eine ausführliche Darstellung des gesamten Konfliktverlaufes findet sich in:
G. Kittel / E. Mechels (Hg.): „Kirche der Reformation?“ Erfahrungen mit dem Reformprozess und die Notwendigkeit der Umkehr,
2. Aufl. 2017, 181-206, zur Behandlung des Pfarrers: 191-197.
Außerdem hat der im Jahr 2012 noch bestehende Kirchenvorstand versucht, im DPfBl 11/2012, 651f auf die eigene Situation aufmerksam zu machen.
Zum Download hier.
Konfliktfall Nieder-Saulheim
Kirchengericht hebt Versetzung von Pfarrer in Nieder-Saulheim auf
Das Kirchliche Verwaltungsgericht (KVVG) der evangelischen Landeskirche von Hessen-Nassau (EKHN) hat den Versetzungsbeschluss der Kirchenleitung vom 18. Juni 2019 gegenüber Pfarrer Mathias Engelbrecht aufgehoben (!) — so das am 16. Juni 2023 in Darmstadt rechtskräftig ergangene Urteil. Pfarrer Engelbrecht hatte gegen den Versetzungsbeschluss beim KVVG am 18.07.2019 Anfechtungsklage erhoben. Seit dem 1. Juli 2023 versah er nun wieder seinen Dienst in der Kirchengemeinde von Nieder-Saulheim (Dekanat Ingelheim-Oppenheim) — bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand und zu seiner offiziellen Verabschiedung und Entpflichtung im Gottesdienst am 22. Oktober 2023 im großen Kreis seiner Gemeinde. Im Gottesdienst am 16. Juli war er durch Pröpstin Henriette Crüwell offiziell wieder in seinen Dienst als Gemeindepfarrer in Nieder-Saulheim eingesetzt worden.
Das Kirchliche Verwaltungsgericht moniert in seinem Urteil, dass es im Vorfeld der angestrengten und durch die Kirchenleitung beschlossenen Zwangsversetzung (gemäß § 79 Abs. 2 Satz 2 Nr.5 und § 80 Abs. 1 und 2 PfDG.EKD) kein geregeltes Mediationsverfahren gab, wie es im Sinne von § 17 PfDGAG (wohlgemerkt: allein in der EKHN) gesetzlich vorgeschrieben ist. Das KVVG stützt sein Urteil allein auf diesen gravierenden Rechtsverstoß, weshalb es sich mit den weiteren beachtlichen Argumenten des Pfarrers nicht näher beschäftigen musste.
Im Urteil des KVVG vom 16. Juni 2023 heißt es abschließend:
»Mangels ordnungsgemäßem Mediationsverfahren war somit die Einleitung von Erhebungen unzulässig und deshalb rechtswidrig. Diese Rechtswidrigkeit schlägt auf die später getroffene Versetzungsentscheidung durch, sodass der Versetzungsbescheid vom 18.06.2019 aufzuheben ist.«
Das Urteil des Kirchengerichts der EKHN stellt eine Besonderheit dar (!), ein ähnlicher Fall ist seit Gründung der EKHN im Jahre 1947 nicht bekannt.
Konfliktfall in Stuttgart
Die Sache der A-Kirchenmusikerin Sabine Ostmann (Stuttgart)
Frau Sabine Ostmann hatte sich im Herbst 2021 an den Verein ›D.A.V.I.D gegen Mobbing‹ gewandt, nachdem sie bereits am 1. Febr. 2015 den Ruhestand angetreten hatte. In Zeiten zuvor hatte sie aus datenschutzrechtlichen Gründen geklagt — die Entscheidungen des Kirchlichen Verwaltungsgerichts 2012 und 2018 fielen für sie abschlägig aus. Frau Ostmann wollte Einsicht und also Auskunft erhalten bezüglich ihrer personenbezogenen Daten in einem sie belastenden Protokoll einer Kirchengemeinderatssitzung der Evangelischen Christus-Kirchengemeinde Stuttgart. …
Bitte lesen Sie den ganzen Text.
Die Anschreiben an OKR Schuler vom 03.02.2022, vom 29.03.2022 vom 07.04.2022 und an den Stuttgarter Stadtdekan Schwesig vom 03.08.2022 können Sie hier nachlesen. Ebenso „Die Verweigerung der Grundrechte in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg – Das Trauma der geraubten Menschenwürde“ von Hartmut Dieter, 29.01.2022.