Sie brauchen Hilfe?

Wir beraten Sie und stehen Ihnen zur Seite, wenn Sie dies wollen.

Vertrauenswürdige, zuverlässige Beratung und seelsorgerliche Begleitung können wir Ihnen empfehlen. 

Beratung von Pfarrerinnen und Pfarrern sowie von weiteren Mitarbeiterinnen  und Mitarbeitern in Kirche und Diakonie

Sie können unsere Berater ansprechen oder anschreiben:

Pfarrer em.
Dr. Hans-Gerd Krabbe
stellvertrender Vorsitzender
Tel.: 07841 6727399
hans-gerd.krabbe@gmx.de

Prof. em. Dr. Gisela Kittel
Professorin für evangelische Theologie und ihre Didaktik
 Tel.: 05231 38438
Gisela.Kittel@t-online.de

Rechtsanwalt
Dr. Joachim Arndt

juristischer Berater
Tel.: 0511 363042
dr.arndt@recht-fundiert.de

Bitte beachten Sie:

Ein Rechtsfall kann schneller eintreten als gedacht. 

Pfarrerinnen und Pfarrer sind dem Pfarrerdienstgesetz und bis hin zum Disziplinarrecht der jeweiligen Landeskirche unterworfen. Anders als bei kirchlichen Angestellten greift bei ihnen das kirchliche Arbeitsrecht nicht. Gleichwohl empfehlen wir beiden Berufsgruppen dringend den Abschluss einer eigenen Rechtsschutzversicherung. In einem Klima der Fusionen von bisher eigenständigen Parochien oder von kirchlichen Einrichtungen kann es schon bei geringsten Anlässen zu einem Abberufungsverfahren oder zu einer Kündigung kommen.

Termindruck

Werden nichtige Anlässe ›zur Personalpolitik‹ benutzt, wird erfahrungsgemäß manchmal ein hoher Termindruck für Termine bei Dienstvorgesetzten aufgebaut. Das kann bei Betroffenen große Ängste bis hin zu Panikattacken oder Depressionen auslösen. In solchen Gefühlslagen sollte man sich nicht in ein so wichtiges Gespräch begeben, schon gar nicht allein. Scheuen Sie sich nicht, mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin zu sprechen und sich krankschreiben zu lassen, bis sie mehr Klarheit gewonnen haben. Zu einem unausweichlichen Dienstgespräch sollten Sie stets eine Vertrauensperson Ihrer Wahl mitnehmen, die sorgsam Protokoll führt und ggf. in den Gesprächsverlauf eingreifen kann, bis dahin, dass das Dienstgespräch hier und heute beendet und ein neuer Termin anberaumt wird.

Die Personalakte muss von Ihnen eingesehen werden können, allerdings sollten Sie schon um des Zeugens willen Einblick nur im Beisein eines Anwaltes nehmen.

Im Fall von Beschwerden muss der zuständige Dienstvorgesetzte Sie darüber informieren und Ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme und Klarstellung eröffnen.

 

Sie haben den Eindruck, dass sich an Ihrem Arbeitsplatz, in Ihrem Ehrenamt die Atmosphäre in unguter Weise verändert hat.

• Sie spüren in zunehmendem Maße ungerechtfertigten Druck auf Ihre Person.
• Sie hören es tuscheln hinter Ihrem Rücken.
• Sie werden nicht ausreichend informiert.
• Sie werden mit Fehlern konfrontiert, die nicht auf Ihr Konto gehen.
• Sie werden mit unklar formulierten Aufgaben versehen.
• Ihre Stärken werden attackiert.
• Ihre Bemühungen um Klärung finden kein Gegenüber.
• Sie fühlen sich zunehmend isoliert.

Sie brauchen jemanden, mit dem Sie darüber sprechen können?

D.A.V.I.D. gegen Mobbing e.V. bietet Ihnen diese Möglichkeit an.

• Wir hören Ihnen zu.
• Wir nehmen Sie ernst.
• Wir suchen mit Ihnen nach Möglichkeiten zur Entschärfung der Situation.
• Wir unterstützen Sie auf dem Weg zu einer für Sie angemessenen Problemlösung.
• Vertrauenswürdige Anwälte, professionelle psychologische Begleitung, Mediatoren sowie seelsorgerliche Begleitung können wir je nach Besetzung in den Regionen empfehlen. Auf jeden Fall stehen einige von ihnen dem Verein mit ihrem Rat zuverlässig zur Seite.

Die oben genannten Vorgänge signalisieren beginnende Mobbinghandlungen, die sich immer häufiger wiederholen und an Dynamik schnell zunehmen können.

Je früher Sie eine Beratung nutzen, desto größer ist die Chance, mögliches Mobbing abzufangen.

Vertraulichkeit

Die Beratung durch D.A.V.I.D. e.V. ist streng vertraulich. Es werden von D.A.V.I.D. e.V. an niemanden und an keine private, öffentliche, staatliche oder kirchliche Einrichtung Informationen aus den Beratungsgesprächen weitergegeben.

Es bestehen von D.A.V.I.D. e.V. her keinerlei Querverbindungen zu kirchlichen Institutionen, es sei denn eine solche Kontaktaufnahme ist ausdrücklich von den Betroffenen gewünscht.

Wir raten Ihnen, Telefongespräche oder einen E-Mail-Briefwechsel mit uns nur von einem privaten Anschluss bzw. Account aus zu führen, da sonst die Gefahr der Kontrolle durch „Mitwisser“ besteht. Während innerkirchlich die Rechte des Persönlichkeitsschutzes oft außer Kraft gesetzt zu sein scheinen, reagieren die Kirchenbehörden mit zusätzlicher Härte, wenn ihre eigenen rechtlich fragwürdigen Handlungsweisen durch Betroffene nach Außen dringen.

Unterlagen für die Beratungsarbeit

Wenn Sie sich in der Situation eines beginnenden oder eskalierenden Mobbings befinden, empfehlen wir Ihnen das „10-Punkte-Programm“:

Das »10-Punkte-Programm« gibt Ihnen Tipps an die Hand, wie Sie sich selbst in dieser Situation positionieren können.  Richten Sie sich aber dabei in erster Linie nach Ihrem eigenem Befinden.

Wenn Sie uns Ihre Situation mitteilen wollen, können Sie sich unseres „Fragebogens“ bedienen – der Fragebogen kann aber auch zur eigenen Klärung benutzt werden: Unser Fragebogen verhilft Ihnen dazu, die Vorgänge in ersten Formulierungen zu benennen, und uns vermitteln Sie damit einen ersten Eindruck. Bei Unsicherheit können Sie gern den Kontakt mit uns aufnehmen.