Aktionen von D.A.V.I.D. e.V.

Jahrestagungen

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Schritte in die Öffentlichkeit:

Da sich die Landeskirchen durch ihre Gesetzgebung juristisch nahezu unangreifbar gemacht haben und da diese Unangreifbarkeit bis hinauf ins Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bisher respektiert wurde, bleiben den Gruppen, die sich für die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards auch im kirchlichen Bereich einsetzen, nur noch Vorstöße in die Öffentlichkeit. Diese wurden vom Verein D.A.V.I.D. bisher in zwei Richtungen unternommen.

Zwei Informations-Kampagnen wurden im ersten Halbjahr 2012 gestartet:
• ein Brief an die Justizministerien des Bundes sowie der 17 Bundesländer, und
• ein Brief von Professorin em. Dr. Gisela Kittel an die Dekane der 22 Theologischen Fakultäten sowie an die Fachschaften.

Das Motiv dazu liegt auf der Hand:

Seitens des Vereins D.A.V.I.D. e.V. wollen wir vermehrt und gezielter in die kirchliche und gesellschaftliche Öffentlichkeit gehen mit dem Anliegen, die Sinne für mangelndes Rechts- oder Unrechtsbewusstsein zu öffnen.

Im Mai 2014 ist eine neue Aktion von D.A.V.I.D. hinzugekommen:
• ein Brief an die Rechtsabteilungen der evangelischen Landeskirchenämter mit dem Betreff: „Die §§ 79ff des EKD-Pfarrdienstgesetzes laden ein zu Missbrauch und willkürlicher Anwendung.“

Die §§ 79ff des Pfarrdienstgesetzes der EKD laden ein zu Missbrauch und willkürlicher Anwendung.

Vorstöße in drei Richtungen

 Vorstoß in Richtung der Justizministerien

 Den Vorstoß in die Justizministerien hatte Rainer Mischke angeregt, erarbeitet und vorgelegt, und  Ingrid Ullmann hat nicht nur die Verantwortung dafür übernommen, sondern den Briefen auch unser Buch „Kirchenrecht  Sonderrecht   Unrecht“  beigelegt. Selbstverständlich bekamen auch der Vorsitzende des Rates der EKD, sowie die EKD-Abteilung „ Recht und Finanzen“ mit OKR Dr. Thiele die gleiche Information und schließlich auch der Leiter des „kirchenrechtlichen Institutes“ Professor Dr. Heinig.

Vorstoß in Richtung der Universitäten

Rechtzeitig zu Beginn des Sommersemesters 2012 haben in konzertierter Aktion Gisela Kittel und Sabine Sunnus einen 12-seitigen Text mit einem persönlich adressierten Anschreiben vom Verein ›D.A.V.I.D.‹ an alle Dekane/Dekaninnen der 22 Theologischen Fakultäten sowie an die sieben Fachschaften und Interessenvertreter und -vertreterinnen der Theologie-Studenten verschickt. Mit der Absicht, dass sich die Dozenten und die Studenten mit der rechtlichen und faktischen Situation im heutigen Pfarramt befassen.

„Wie Bewährung im Pfarramt heute gemessen wird. Ein Appell an die Theologischen Fakultäten – eine Warnung an alle Studierenden der Evangelischen Theologie, sofern sie sich auf das Pfarramt vorbereiten“ ist der Titel und das Thema.

Der Start beider Aktionen, sowohl in die Justizministerien als auch an die Universitäten hat gleichzeitig das Gute, dass wir nun mit diesen „Papieren“ öffentlich werden können. Das „Kittel-Papier“ hat bereits einen viel weiteren Kreis gezogen, als den in den Unis. In Bremen ist es der Pfarrerschaft zugeleitet worden vor einer gemeinsamen Sitzung zur Beratung des EKD-Dienstrechts; in „Pastoerchens Heppingser Theoletter 38/2012“ mit ca. 270 Abonnenten  – Homepage: htp//www.pastoerchen.de –  waren „wir“ Anklicksieger und wurden im nächsten noch einmal gebracht. Der Abberufenenkonvent aus der ehemaligen KPS hat es bei seinem jüngsten Treffen in Halle benutzt und einzeln kommen vermehrt Nachfragen, mit der Bitte, es verbreiten zu dürfen.

Vorstoß in Richtung der Kirchenjuristen

 Im Mai 2014 hat der Verein „D.A.V.I.D. gegen Mobbing in der evangelischen Kirche“ eine neue Aktion durchgeführt. Informiert darüber, dass ein kirchenrechtliches Seminar in Pullach vor der Tür stehe, bei dem die Juristen und Personalreferenten der Landeskirchen eine ekd-weit einheitliche Verwaltungspraxis zum Pfarrdienstgesetz der EKD entwickeln würden, meinte er, schnell reagieren zu müssen. So hat er einen Informationsbrief an den Seminarleiter OKR Frehrking und an die Rechtsabteilungen der evangelischen Landeskirchen versandt, in dem er zum einen auf die vielfachen kritischen Eingaben zu den §§ 79ff PfDG EKD der vergangenen Jahre hinweist, zum anderen aber auch die zentralen Kritikpunkte des Vereins D.A.V.I.D. an den genannten Bestimmungen noch einmal zusammenfasst.

Dokumente zu den Briefaktionen

Briefaktion an die Justizministerien

Brief an die Bundesjustizministerin

Brief an das Kirchenamt der EKD

Anlage zu beiden Schreiben:

Vier Vorwürfe an Gesetzgebung und Rechtsprechung der evangelischen Kirchen

Brief an Universitäten / theologische Fakultäten

Schreiben an die Dekanate der evangelisch-theologischen Fakultäten

Schreiben an die evangelisch-theologischen Fachschaften

Anlage zu beiden Schreiben:

Kittel: Wie Bewährung im Pfarramt heute gemessen wird.

Ein Appell an die Theologischen Fakultäten – eine Warnung an alle Studierenden der Evangelischen Theologie, sofern sie sich auf das Pfarramt vorbereiten

Brief an Oberkirchenrat Christian Frehrking vom Lutherischen Kirchenamt der VELKD und an die Rechtsabteilungen der Landeskirchenämter

Anlage 1-2 siehe die Dokumente zu den Briefaktionen oben

Anlage 3 Kittel: Die Theologie der Verfassungsrichter

Fragebogen zur Ermittlung von Mobbing-Opfer-Zahlen

Immer wieder wird von Leitenden Personen in EKD und Landeskirchenämtern behauptet, dass es sich in den Fällen von Versetzungen mit anschließender Überführung in Wartestand und vorgezogenen Ruhestand „nur“ um verschwindend wenige Pfarrer und Pfarrerinnen handele und dass diese Maßnahmen immer nur die „ultima ratio“ seien. Daher ist es eminent wichtig, einmal einen Überblick über die wirkliche Zahl kirchlicher Mobbingopfer in Vergangenheit und Gegenwart zu bekommen. Dazu hat der Verein „D.A.V.I.D. gegen Mobbing in der evangelischen Kirche“ im Frühjahr 2012 einen Fragebogen entwickelt und bittet alle Betroffenen, diesen auszufüllen und an den Verein zurückzusenden. Dies kann auch anonym geschehen und schließt all jene mit ein, die nach Androhung von Kündigungs- oder Abberufungsverfahren entweder von selbst in den Ruhestand gingen oder denen die „Flucht“ in eine andere Gemeinde oder ein anderes Anstellungsverhältnis gelang. Es ist klar, dass alle erhobenen Zahlen nur die Spitze eines Eisberges dokumentieren. Doch schon die Erfassung von Mindestzahlen ist für die Diskussion in der Öffentlichkeit sehr wichtig.

Der Fragebogen zum Download hier.